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   VGH Bayern, 14.12.1998 - 21 B 92.985   

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VGH Bayern, 14.12.1998 - 21 B 92.985 (https://dejure.org/1998,47414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 (https://dejure.org/1998,47414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - 21 B 92.985 (https://dejure.org/1998,47414)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Wiesbaden, 24.07.2017 - 5 L 2852/17

    Eilantrag einer Tierärztin gegen vorläufiges Berufsverbot erfolglos

    Liegt eine staatsanwaltschaftliche Anklage vor, genügt dies für die Annahme einer wahrscheinlichen Verurteilung (BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, BeckRS 1998, 18362); eine detailliertere Auseinandersetzung mit den Vorwürfen in tatsächlicher Hinsicht und bezüglich ihrer rechtlichen Würdigung ist nicht erforderlich.

    Es hätte mithin der Antragstellerin oblegen, die offensichtliche Unrichtigkeit des Vorwurfs der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug insbesondere in tatsächlicher Hinsicht darzulegen (vgl dazu auch: BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, BeckRS 1998, 18362; VGH SH, MedR 1990, 216; Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 151 Rn. 61), und so die Prüfungsintensität auf Seiten der Behörde wieder zu erhöhen.

    Die im Verdacht stehende Straftat muss hinsichtlich "Deliktscharakter, Begehungsweise und Tatfolgen" als "gravierend" einzustufen, der Verdacht "konkretisiert" und eine "spezifische Unzuverlässigkeit" oder Unwürdigkeit für die Berufsausübung zu bejahen sein (vgl. BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, BeckRS 1998, 18362; OVG NRW, B. v. 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, BeckRS 1992, 04998, Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 151 Rn. 62).

    Darum muss ein überragendes unabweisbares Interesse der Allgemeinheit an einer solchen Maßnahme schon vor Abschluss des Strafverfahrens bestehen (BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, BeckRS 1998, 18362; B. v. 23.06.1993 - 21 CS 93.887 -, BeckRS 1993, 11484; Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 8 Rn. 33), geht es doch wie dargelegt beim Ruhen der Approbation, anders als beim (endgültigen) Widerruf, um eine vorläufige Maßnahme.

    Ein Zuwarten des Hauptsacheverfahrens muss ausgeschlossen sein, weil die Gefahr besteht, dass die Antragstellerin noch während des laufenden Verfahrens sich erneut als unwürdig oder unzuverlässig erweisen könnte (BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, BeckRS 1998, 18362; Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 8 Rn. 33).

    Erforderlich ist insoweit jedenfalls die Vorlage von hinreichend belastbarem Tatsachenmaterial (BVerfG, B. v. 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - Rn. 24, juris; OVG NRW, B. v. 26.11.2014 - 13 B 1156/14 -, BeckRS 2014, 59118; VG Saarbrücken, B. v. 06.08.2008 - 1 L 145/08 - Rn. 61; aA BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, BeckRS 1998, 18362, der bereits die Gefahr bei jedem weiteren Tätigwerden annehmen wollte).

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Zum Grad der Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung mache sich die Kammer die Prüfungsmaßstäbe des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu eigen Beschluss vom 18.7.1996 - 21 Cs 96.155 - und Beschluss vom 14.12.1998 - 12 B 12.985 - (richtig wohl 21 B 92.985), dokumentiert bei Juris, wonach die Befugnis zur Anordnung des Ruhens der Approbation zwar erst bei einer hohen Wahrscheinlichkeit einsetze, dass der betroffene Arzt die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen habe, wobei indes bei Vorliegen einer staatsanwaltschaftlichen Anklage - wie hier - nur offensichtliche Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Anklage den bestehenden Verdacht entkräften könnten.

    Mithin muss die Behörde eine Ruhensanordnung ständig unter Kontrolle halten und im Falle eines nachträglichen Rechtswidrigwerdens unverzüglich von Amts wegen aufheben vgl. dazu u.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 19.7.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366, und VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris.

    VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris; zum Zeitpunkt dieser Entscheidung war das Strafverfahren nach Zahlung von 8.000,- DM an eine gemeinnützige Einrichtung gemäß § 153 a Abs. 2 Satz 1 StPO bereits eingestellt - ähnliche Grundsätze hatte der VGH München seinem - nicht veröffentlichten - Beschluss vom 18.7.1996 - 21 Cs 96.155 - zugrunde gelegt, wobei allerdings in dem dort zu beurteilenden Fall bereits eine - noch nicht rechtskräftige - erstinstanzliche strafgerichtliche Verurteilung erfolgt war.

    Indem mit diesen Entscheidungen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Schwurgericht im Verständnis der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, nämlich der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO, von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Klägers ausgegangen sind, kommt diesem Umstand auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO erhebliches Gewicht zu in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -, NVwZ-RR 2003, 349, sowie VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris.

  • VGH Bayern, 20.01.2016 - 21 ZB 15.2074

    Ruhen der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin aufgrund fehlender

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung ist zwar nicht der Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung, sondern der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, denn die Anordnung ist gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 PsychThG aufzuheben ist, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 - juris; VGH BW, B. v. 19.7.1991 - 9 S 1227.91 - NJW 1991, 2366).

    Während eines solchen Prüfungsvorgangs kann die Ruhensanordnung noch aufrecht erhalten werden (vgl. BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 - juris).

    Dabei erscheint in Anlehnung an Nr. 16.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013 (abgedr. in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Anhang zu § 164 Rn. 14) wegen des nur vorläufigen Charakters der nicht sofort vollziehbaren Ruhensanordnung und mangels anderweitiger Anhaltspunkte die Hälfte des dort vorgeschlagenen Mindeststreitwerts angemessen (so auch BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 - unveröffentlicht).

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 21 ZB 15.2612

    Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, denn sie ist gemäß § 6 Abs. 2 BÄO aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 - juris).

    Dabei erscheint in Anlehnung an Nr. 16.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013 (abgedr. in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Anhang zu § 164 Rn. 14) wegen des nur vorläufigen Charakters der nicht sofort vollziehbaren Ruhensanordnung und mangels anderweitiger Anhaltspunkte die Hälfte des dort vorgeschlagenen Mindeststreitwerts angemessen (so auch BayVGH, B.v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 - unveröffentlicht).

  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 21 CS 19.1736

    Alkoholabhängigkeitssyndrom

    Dabei erscheint in Anlehnung an Nr. 16.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013 (abgedr. in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Anhang) wegen des nur vorläufigen Charakters der Ruhensanordnung und mangels anderweitiger Anhaltspunkte die Hälfte des dort vorgeschlagenen Mindeststreitwerts und damit ein Streitwert von 15.000,00 Euro angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 - unveröffentlicht).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 21 CS 20.1192

    Anordnung des Ruhens der Approbation wegen gesundheitlicher Mängel (wahnhafte

    Dabei erscheint in Anlehnung an Nr. 16.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013 (abgedr. in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Anhang) wegen des nur vorläufigen Charakters der Ruhensanordnung und mangels anderweitiger Anhaltspunkte die Hälfte des dort vorgeschlagenen Mindeststreitwerts und damit ein Streitwert von 15.000,00 Euro angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 - unveröffentlicht).
  • VG Saarlouis, 03.06.2008 - 1 L 145/08
    -vgl. zu den gleichen approbationsrechtlichen Folgen der Polamidon-Behandlung Drogenabhängiger unter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: OVG Münster, Beschluss vom 06.06.1988 -5 B 309/88- MedR 89, 44 f.; Inverkehrbringen (durch Verschreiben) von im Verdacht schädlicher Wirkung stehender Arzneimittel, so genannter Schlankheitspillen, unter Verstoß gegen §§ 5 und 21 des Arzneimittelgesetzes: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.05.1996 -13 B 350/96- MedR 1997, 34 f.; Verschreibung veterinärmedizinischer Arzneimittel in großem Umfange an Landwirte ohne vorherige tierärztliche Untersuchung und Überprüfung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Tierarzt: BayVGH, Urteil vom 14.12.1998 -21 B 92.985- zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 7 L 67/18

    Unzuverlässigkeit, Unwürdigkeit, Straftat, Strafverfahren, Beschneidungen,

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Dezember 1998 - 21 B 92.985 -, juris, Rn. 25.
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